private Verfügungen

private Verfügungen

In diesen Vollmachten wird bestimmt, welche persönlichen Angelegenheiten ein Bevollmächtigter für einen Betroffenen erledigen darf. Wie zum Beispiel:

  • geltend machen von Versicherungsleistungen
  • Kündigung von Versicherungsverträgen
  • Kündigung des Mietvertrages
  • Entscheidungen im Fernmeldeverkehr
  • Entgegennahme zum Aufbewahren
  • Öffnen meiner Post
  • Entgegennahme von Wahlunterlagen
  • etc…

 

Quelle: https://www.deutschevorsorgedatenbank.de/produkte/postverfuegung/