private Verfügungen
In diesen Vollmachten wird bestimmt, welche persönlichen Angelegenheiten
ein Bevollmächtigter für einen Betroffenen erledigen darf. Wie zum
Beispiel:
- geltend machen von Versicherungsleistungen
- Kündigung von Versicherungsverträgen
- Kündigung des Mietvertrages
- Entscheidungen im Fernmeldeverkehr
- Entgegennahme zum Aufbewahren
- Öffnen meiner Post
- Entgegennahme von Wahlunterlagen
- etc…
Quelle: https://www.deutschevorsorgedatenbank.de/produkte/postverfuegung/