Zentrales Vorsorgeregister (ZVR)
Was nützen Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung, wenn sie im Fall des Falles nicht gefunden werden?
Durch das Zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer können
Vorsorgeurkunden im Betreuungsfall gefunden werden: einfach,
schnell, sicher.Mehr als 20.000
Registerabfragen werden jeden Monat bei der
Bundesnotarkammer aus ganz Deutschland vorgenommen, die
meisten elektronisch mit sofortiger Auskunft.
Gerichte können vor Anordnung einer gesetzlichen Betreuung über einen besonders geschützten Bereich im Internet bzw. über das Justiznetz beim Zentralen Vorsorgeregister anfragen und klären, ob es eine Vorsorgeurkunde gibt. Diese Anfrage bei der Bundesnotarkammer ist zu jeder Zeit und dadurch selbst in Eilfällen noch möglich. Das Gericht kann mit den vorhandenen Informationen die richtige Entscheidung treffen, die dem in der Vorsorgevollmacht bzw. Betreuungsverfügung niedergelegten Willen entspricht.
Ein Arzt braucht zum Beispiel die Einwilligung zu
einer das Leben gefährdenden Operation und beantragt beim
Gericht die Bestellung eines Betreuers. Ist die Vorsorgevollmacht
registriert, kann das Gericht dem Arzt mitteilen, dass eine
Vertrauensperson vorhanden ist, an die er sich wenden kann. Auch
ohne die Registrierung muss das Gericht zwar ermitteln, ob es
Verfügungen gibt. Muss aber die Operation bald durchgeführt werden,
kann das Gericht keine umfangreichen Ermittlungen anstellen und
muss einen Betreuer bestellen. Nicht die gewünschte
Vertrauensperson trifft dann die weitreichende Entscheidung über
die medizinische Behandlung, sondern ein vom Gericht bestellter
Fremder.
Deshalb ist die Registrierung jeder Vorsorgeurkunde im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer so wichtig: Zur Verwirklichung der Selbstbestimmung.
Bitte beachten Sie: Die Registrierung der Vorsorgeurkunde ersetzt nicht die Notarielle Form.
Quelle: http://www.vorsorgeregister.de/ZVR-Zentrales-Vorsorgeregister/Zentrales-Vorsorgeregister-ZVR.php